GUTACHTEN ZUR NUTZUNGSDAUER
Die tatsächliche Restnutzungsdauer nachvollziehbar belegen.
Eine objektbezogene Analyse von Baujahr, Modernisierungen, Zustand und technischen Merkmalen kann von pauschalen steuerlichen Annahmen abweichen.
Jede Immobilie altert anders.
Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird nicht allein vom Baujahr bestimmt. Qualität, Nutzung, Instandhaltung, Modernisierungsstand, Schäden und technische Ausstattung prägen die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes.
Wann eine Prüfung sinnvoll sein kann.
Ein Gutachten kann relevant sein, wenn die tatsächlichen Objektmerkmale deutlich von typisierten Annahmen abweichen.
ÄLTERE BESTANDSGEBÄUDE
Bei Gebäuden mit fortgeschrittenem Alter, aufgeschobener Instandhaltung oder wesentlichen technischen Defiziten.
UMBAU & TEILMODERNISIERUNG
Wenn einzelne Bauteile erneuert wurden, andere Bereiche jedoch einen deutlich abweichenden Zustand aufweisen.
STEUERLICHE EINORDNUNG
Als fachliche Grundlage zur Prüfung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer und einer möglichen abweichenden Abschreibung.
PRÜFUNGSKRITERIEN
Substanz, Technik
und Modernisierung.
Die Einschätzung entsteht aus dem nachvollziehbaren Zusammenspiel der objektbezogenen Faktoren.
OBJEKT VORPRÜFEN LASSENSO ARBEITEN WIR
Vom Vorabcheck zum Gutachten.
ERSTPRÜFUNG
Wir prüfen die Eckdaten und klären, ob eine vertiefte Untersuchung für das Objekt grundsätzlich plausibel erscheint.
DOKUMENTE & ORTSTERMIN
Bau- und Modernisierungsunterlagen werden ausgewertet; der tatsächliche Zustand wird vor Ort aufgenommen.
HERLEITUNG & DOKUMENTATION
Die Restnutzungsdauer wird fachlich begründet und in einem nachvollziehbaren Gutachten dokumentiert.
HÄUFIGE FRAGEN
Gut zu wissen.
Was bedeutet Restnutzungsdauer?
Sie beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist.
Führt jedes Gutachten zu einer höheren Abschreibung?
Nein. Entscheidend sind die tatsächlichen Objektmerkmale und die individuelle steuerliche Prüfung. Ein bestimmtes Ergebnis kann nicht versprochen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Baujahr, Grundrisse, Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise, Fotos, Kaufvertrag und vorhandene Gutachten.
Ersetzt das Gutachten eine Steuerberatung?
Nein. Das Gutachten liefert die immobilienfachliche Grundlage; die steuerliche Umsetzung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.
OBJEKTBEZOGEN · NACHVOLLZIEHBAR · SORGFÄLTIG
